Ein persönlicher Beitrag zur ethischen und rechtlichen Debatte außerhalb der Tagespolitik

Vorbemerkung: In den vergangenen Tagen hat die geplante und nicht durchgeführte Wahl von Richtern zum Bundesverfassungsgericht durch den Deutschen Bundestag eine schwere kontroverse Diskussion um eine der Kandidaten, Frauke Brosius Gersdorf, und die von ihr vertretenen Positionen zum Schutz des ungeborenen Lebens ausgelöst. Ausdrücklich soll es in diesem Artikel nicht um die parteipolitischen Auseinandersetzungen gehen. Vielmehr sollen sachlich die ethischen, menschlichen, moralischen und theologischen Standpunkte betrachtet und das eigene Nachdenken angeregt werden.

Einleitung: Zwischen Verantwortung und Freiheit

Für mich gehört der Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens zu den Grundfragen, an denen sich zeigt, wie wir als Gesellschaft mit Leben, Verantwortung und Freiheit umgehen. Dieses Thema beschäftigt nicht nur Politiker oder Juristen, sondern betrifft uns alle – in unseren Überzeugungen, in unseren Werten und in unserem Menschenbild.

Dabei geht es um weit mehr als um Paragrafen: Es geht um die Frage, wann menschliches Leben beginnt, wann es schutzwürdig ist – und ob es überhaupt so etwas wie ein Gestuftes Lebensrecht geben darf. Besonders bewegt mich in diesen Tagen die Auseinandersetzung zwischen der Haltung der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf und der Position der katholischen Kirche. Beide vertreten kluge, konsequente und ernst zu nehmende Standpunkte – aber sie setzen sehr unterschiedliche Maßstäbe, gerade wenn es um die Menschenwürde des ungeborenen Kindes geht. 

In diesem Artikel möchte ich keine einfachen Antworten geben, sondern zum Nachdenken einladen. Mein Anliegen ist es, die Argumente beider Seiten sachlich darzustellen – und dabei die eigentliche Grundfrage nicht aus dem Blick zu verlieren: Was sagt unser Umgang mit dem ungeborenen Leben über das Menschenbild aus, das unsere Gesellschaft prägt – und prägen soll?

Die Position von Frauke Brosius-Gersdorf: Menschenwürde beginnt mit der Geburt

Frauke Brosius-Gersdorf ist Professorin für öffentliches Recht und eine anerkannte Stimme im Bereich des Verfassungsrechts. Als Mitglied der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung hat sie sich für eine weitgehende Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen. Ihre Haltung fußt auf einer klaren rechtlichen und philosophischen Linie:

  • Menschenwürde ab Geburt

Frauke Brosius-Gersdorf vertritt die Auffassung, dass die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes erst mit der Geburt einsetzt. Zwar erkennt sie ein Lebensrecht des Embryos an – doch dies leite sich nicht automatisch aus der Menschenwürde ab. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die dem ungeborenen Leben bereits Menschenwürde zuschreibt, hält sie für einen „biologisch-naturalistischen Fehlschluss“.

  • Abwägung zwischen Lebensrecht und Selbstbestimmung

Die Juristin erkennt an, dass ein Embryo – ab dem Zeitpunkt der Einnistung in der Gebärmutter – ein Grundrecht auf Leben hat. Dieses Grundrecht sei jedoch nicht absolut, sondern müsse gegen die Grundrechte der Schwangeren, insbesondere ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung, abgewogen werden. In der Frühphase der Schwangerschaft – so Brosius-Gersdorf – überwiege in der Regel das Selbstbestimmungsrecht der Frau.

  • Trennung von Lebensrecht und Menschenwürde

Brosius-Gersdorf fordert eine klare rechtliche Trennung zwischen Lebensschutz und Menschenwürde. Der Schutz des ungeborenen Lebens solle nicht mehr durch das Strafrecht, sondern durch das Gesundheits- und Sozialrecht geregelt werden. Eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sei verfassungsrechtlich möglich – und sogar geboten, um das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu stärken.

  • Forderung nach Gesetzesreform

Dem entsprechend war Brosius-Gersdorf an Empfehlungen beteiligt, die den § 218 StGB – den Paragrafen zum Schwangerschaftsabbruch – streichen und durch eine liberale beziehungsweise progressive gesetzliche Neuregelung ersetzen wollen.

Diese Position steht für eine konsequent liberal-progressive Sichtweise, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau in den Mittelpunkt stellt und das ungeborene Leben zwar schützt, es aber nicht mit derselben Menschenwürde versieht wie das geborene.

Die Sichtweise der katholischen Kirche: Menschenwürde von Anfang an

Die katholische Kirche hält dem eine grundlegend andere Sicht entgegen – theologisch, anthropologisch und ethisch. Für sie beginnt das menschliche Leben mit der Befruchtung – von diesem Moment an ist der Mensch ein Mensch und besitzt die volle Menschenwürde und uneingeschränkten Lebensschutz. Sie vertritt die folgenden Standpunkte:

  • Beginn des Lebens bei der Befruchtung

Die katholische Lehre betont, dass ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein neuer, einzigartiger Mensch entsteht. Dieser Mensch hat von Anfang an eine personale würde, die nicht davon abhängt, ob er sich bereits eingenistet hat, ob er bewusst ist oder ob er geboren wurde.

  • Unbedingte Menschenwürde für alle

Die Kirche lehnt jede Form gestufter Menschenwürde ab. Ein solcher Gedanke würde die Menschenwürde relativieren und in letzter Konsequenz zur Unterscheidung zwischen „mehr wertem“ und „weniger wertem“ Leben führen. Für die Kirche ist die Menschenwürde keine Sache des Reifegrades, sondern Ausdruck der Tatsache, dass jeder Mensch Ebenbild Gottes ist – vom ersten Moment seiner Existenz bis zum natürlichen Tod. 

  • Ablehnung der Trennung von Lebensschutz und Menschenwürde

Entschieden spricht sich die Kirche gegen den Versuch aus, Lebensrecht und Menschenwürde auseinanderzudividieren. Für sie ist diese Trennung nicht nur theologisch unhaltbar, sondern auch ein Angriff auf das Fundament der Rechtsordnung.

  • Warnung vor rechtlicher Relativierung

Vertreter der katholischen Kirche warnen davor, durch eine neue Gesetzgebung die Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens aufzuweichen. Eine Entkriminalisierung – die Brosius Gersdorf sie vorschlägt – würde aus Ihrer Sicht das Signal setzen, dass ungeborenes Leben weniger wert sei als geborenes. Sie betonen, dass der Staat auch dann zum Schutz verpflichtet bleibt, wenn die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch nicht strafbewehrt ist.

  • Theologische Fundierung

Lehramtliche Texte, wie sie vor allem Papst Johannes Paul II. verfasst hat, aber auch Texte jüngeren Datums, bekräftigen immer wieder: „Das Leben jedes Menschen ist heilig und unantastbar – von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.“ Aus diesem Grund ist für die katholische Kirche jede Form der Abtreibung eine schwere Verletzung des Gebots „Du sollst nicht töten.“

Ein Zwischenfazit: Zwei klare Linien – ein gemeinsamer Ernst

Was mich bei der Auseinandersetzung beeindruckt: beide Seiten – sowohl die juristisch-liberale Sicht von Frauke Brosius-Gersdorf als auch die klar ethisch-theologische Haltung der katholischen Kirche – nehmen das Thema sehr ernst. Das ist gut so! Denn beim Schutz ungeborenen Lebens geht es nicht um Ideologie, sondern um das Ringen um das Richtige in einem schwierigen Themenkomplex.

Deutlich sehe ich, wie sich die Wege hier trennen: Die eine Seite stellt die Freiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Frau in den Vordergrund und ist bereit, den Lebensschutz zu relativieren. Die andere Seite betont die Unverfügbarkeit menschlichen Lebens – vom ersten Augenblick an. Diese Spannung lässt sich nicht auflösen, aber sie verdient es, in aller Klarheit benannt zu werden.

Der bestehende Kompromiss: Ein mühsam errungener Mittelweg

Den rechtlichen Weg, den Deutschland bisher in dieser Frage gegangen ist – mit seiner Beratungspflicht und der rechtlich widersprüchlichen, aber praktisch tragbaren Lösung – halte ich für einen ernsthaften Versuch, beidem gerecht zu werden: dem Schutz des ungeborenen Lebens und der Verantwortung der Frau in einer schwierigen Situation.

Ja, der Kompromiss ist nicht perfekt. Er beinhaltet Widersprüche, die juristisch wie auch ethisch kritikwürdig sind. Aber vielleicht liegt seine Stärke gerade darin, dass er das Dilemma nicht einfach auflöst, sondern es anerkennt. In einer freiheitlichen und pluralen Gesellschaft kann das ein Zeichen von Verantwortung sein – nicht von Schwäche. 

Auch die katholische Kirche hat diesen Weg kritisch begleitet – und ihn als das geringere Übel im Vergleich zu einer völligen Liberalisierung akzeptiert. Persönlich sehe ich in diesem Kompromiss ein wertvolles Zeichen politischer Klugheit und ethischer Demut.

Was steht auf dem Spiel?

Wenn jetzt eine völlige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert wird, dann frage ich mich: Was bedeutet das für unser Verständnis von Leben und Würde? Was sagt das über unser Verhältnis zum Schwächsten – zum ungeborenen Kind?

Für mich ist klar: Wenn wir anfangen, Lebensrecht und Menschenwürde an Bedingungen zu knüpfen – sei es an Bewusstsein, Selbstständigkeit oder Geburt – dann verändern wir nicht nur die Rechtslage, sondern unser gesamtes Menschenbild. Der Maßstab, den wir am Anfang des Lebens anlegen, wirkt sich aus – auf unser Miteinander, auf unseren Umgang mit Krankheit, Behinderung, Alter und am Ende auch mit uns selbst.

Deshalb bin ich der Meinung: wir müssen uns dieser Debatte stellen – nicht oberflächlich, sondern mit Tiefgang. Nicht ideologisch, sondern verantwortungsvoll.

Schlusswort: eine Einladung zur Selbstprüfung

Dass viele Menschen der katholischen Kirche kritisch gegenüberstehen, verstehe ich. Aber eines kann man ihr wirklich nicht absprechen: dass sie sich seit jeher mit großem Ernst und großer Konsequenz für den Schutz des ungeborenen Lebens einsetzt – aus Überzeugung, aus Verantwortung, aus Glauben.

Gerade in dieser Debatte zeigt sich für mich, wie wichtig es ist, nicht nur über Rechte zu sprechen, sondern auch über Verantwortung. Nicht nur über Freiheit, sondern auch über Schutz. Und nicht nur über Gesetzgebung, sondern auch über das, was uns als Menschen miteinander verbindet.

Deshalb stelle ich mir – und uns allen – die Frage: In welcher Gesellschaft wollen wir leben? Wollen wir wirklich zulassen, dass das Lebensrecht des Schwächsten von der Entscheidung des Stärkeren abhängt? Oder halten wir daran fest, dass Menschenwürde etwas Unverfügbares ist – von Anfang an?

Ich wünsche mir eine Debatte, die ehrlich, respektvoll und offen geführt wird. Und ich wünsche mir, dass wir in dieser Frage nicht nur auf uns selbst schauen – sondern auf den, der keine Stimme hat. Denn wer das Leben schützt, schützt immer auch den Menschen.

Quellen:

1.: https://www.kirche-und-leben.de/artikel/frauke-brosius-gersdorf-bundesverfassungsgericht-kandidatin-abtreibung-liberal-wahl-bundestag-faq

2.: https://evangelische-zeitung.de/menschenwuerde-erst-ab-geburt-wie-abtreibungen-geregelt-sind

3.: https://www.herder.de/cig/geistesleben/2011/01-06-2011/mensch-wann-ist-der-mensch-person/

4.: https://www.bundestag.de/resource/blob/410386/6c4e2f191aa35baba7d1738cde7919cb/WD-1-031-11-pdf.pdf