Was spricht für und gegen Leihmutterschaft? Eine katholische Einordnung zu Kinderwunsch, Selbstbestimmung, Kindeswohl und Menschenwürde.

Vorbemerkung: Mitte Juli 2026 wurde bekannt, dass Jens Spahn (1) und sein Ehemann Daniel Funke durch eine Leihmutterschaft (2) Eltern eines Sohnes wurden. Daraus ergab sich – neben der politischen Bewertung des Verhaltens Jens Spahns in dieser Frage – eine kontroverse Diskussion zum Thema Leihmutterschaft. Ausdrücklich soll es in diesem Artikel nicht um eine parteipolitische Auseinandersetzung gehen. Vielmehr sollen sachlich die ethischen, menschlichen, moralischen und theologischen Standpunkte betrachtet und das eigene Nachdenken angeregt werden.
Was ist Leihmutterschaft und wie funktioniert sie?
Leihmutterschaft klingt zunächst nach Hilfe. Ein Paar wünscht sich ein Kind, kann es aber nicht selbst bekommen. Eine andere Frau erklärt sich bereit, das Kind auszutragen. Nach der Geburt soll sie es den sogenannten Wunscheltern übergeben. Was auf den ersten Blick wie eine private Vereinbarung zwischen Erwachsenen aussieht, berührt jedoch grundlegende Fragen:
- Darf eine Schwangerschaft Gegenstand eines Vertrages sein?
- Kann eine Frau vor der Geburt verbindlich versprechen, das geborene Kind abzugeben?
- Welche Rechte hat das Kind, das an keiner dieser Entscheidungen beteiligt war?
Es gibt verschiedene Formen von Leihmutterschaft. Manchmal stammt die Eizelle von der austragenden Frau selbst. Häufiger wird ein künstlich erzeugter Embryo eingesetzt, der genetisch von einem Elternteil der Wunscheltern abstammt. Genetische, leibliche und soziale Mutterschaft können dadurch auf mehrere Frauen verteilt werden.
Befürworter sehen darin einen Weg, ungewollt kinderlosen Menschen zu helfen. Sie verweisen auf die Selbstbestimmung der Frau und unterscheiden zwischen bezahlter und angeblich rein helfender, also altruistischer (3) Leihmutterschaft. Bei einem Modell ohne Gewinnabsicht, so ihr Gedanke, müsse keine Ausbeutung vorliegen.
In Deutschland dürfen Ärzte keine Leihmutterschaft herbeiführen. Auch ihre Vermittlung ist untersagt. Rechtliche Mutter eines Kindes ist grundsätzlich die Frau, die es geboren hat.
Die katholische Kirche lehnt Leihmutterschaft ab. Ihr Nein richtet sich nicht gegen Kinder, die auf diesem Weg geboren wurden. Jedes Kind besitzt dieselbe unantastbare Würde und muss vorbehaltlos angenommen werden. Die Kritik gilt auch nicht dem Wunsch nach einem Kind. Dieser Wunsch kann tief, aufrichtig und zugleich schmerzlich sein. Die Kirche fragt vielmehr, ob jeder technisch mögliche Weg zur Erfüllung dieses Wunsches auch ethisch und moralisch erlaubt ist.
Ihre Antwort lautet: Ein Kind darf niemals zum Gegenstand einer Vereinbarung werden. Schwangerschaft und Geburt dürfen nicht als Dienstleistung für andere organisiert sein. Die Erklärung Dignitas infinita (3) Bezeichnet die Leihmutterschaft als Verletzung der Würde des Kindes und der Frau. Auch die Deutsche Bischofskonferenz warnt davor, dass Selbstmodelle ohne Bezahlung Möglichkeiten für einen Missbrauch eröffnen.
Der verständliche Wunsch nach einem Kind
Wer über Leihmutterschaft spricht, sollte mit Mitgefühl beginnen. Ein unerfüllter Kinderwunsch kann eine schwere seelische Belastung sein. Menschen erleben eine Kinderlosigkeit als Leere, als Verlust einer erhofften Zukunft und durchaus sogar als persönliches Scheitern. Für gleichgeschlechtliche männliche Paare ist ein eigenes Kind ohne die Beteiligung einer Frau unmöglich. Auch heterosexuelle Paare können nach Krankheiten oder mehreren gescheiterten Behandlungen verzweifelt nach einem Weg zur Elternschaft suchen.
Im christlichen Glauben darf dieser Schmerz nicht kleingeredet werden! Ein Vorschnelles Nein ohne menschliche Anteilnahme wird der Lage der Betroffenen nicht gerecht. Moralische Klarheit und Barmherzigkeit sind allerdings auch keine Gegensätze. Gerade weil die Kirche den Kinderwunsch ernst nimmt, muss sie ehrlich sagen, dass ein verständlicher Wunsch noch kein Anspruch auf seine Erfüllung begründet.
Es gibt ein Recht des Kindes auf Schutz. Allerdings gibt es kein Recht auf ein Kind. Ein Kind ist kein Gut, kein Gegenstand das einem Erwachsenen zusteht. Es ist eine eigene Person mit einer eigenen Herkunft, einer eigenen Geschichte und eigenen Rechten und vor allem: einer eigenen Würde.
Diese Unterscheidung ist entscheidend. Wer ein Kind als Geschenk versteht, nimmt es um seiner selbst willen an. Wer dagegen ein Recht auf ein Kind behauptet, gerät leicht in die Vorstellung, andere müssten dieses Recht verwirklichen. Dann werden ein Samenspender, eine Eizellenspenderin, eine austragende Frau, Ärzte und Vermittler zu teilen eines Verfahrens, dessen Ergebnis die Geburt eines Kindes sein soll.
Leihmutterschaft und Selbstbestimmung: Halt Freiheit Grenzen?
Die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf (4) Argumentiert hingegen, ein Verbot der Leihmutterschaft sei paternalistisch (5), also bevormundend, wenn eine Frau sich freiwillig dafür entscheide. Nach ihrer Auffassung dürfte der Staat eine erwachsene Frau nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen. Sie vergleicht diese Freiheit mit dem Recht zu rauchen, Alkohol zu trinken, Hochrisikosport zu betreiben oder auch selbstbestimmt zu sterben.
Auf den ersten Blick hat dieses Argument Gewicht. Ein freiheitlicher Staat soll seinen Bürgern nicht jede gefährliche oder unvernünftige Entscheidung verbieten. Erwachsene Menschen dürfen Risiken eingehen, schließlich wäre die Freiheit wenig Wert, wenn der Staat nur Entscheidungen erlaubt, die er selbst für vernünftig hält.
Doch der Vergleich greift zu kurz. Wer raucht oder einen potentiell gefährlichen Sport betreibt, setzt zunächst sich selbst einem Risiko aus. Bei einer Leihmutterschaft entsteht hingegen gezielt ein dritter Mensch. Das Kind ist nicht Zuschauer der Vereinbarung, sondern ihr Gegenstand und Ergebnis. Es kann weder zustimmen noch widersprechen. Seine Abstammung, die Schwangerschaft und seine Trennung von der Gebärenden Frau werden von anderen geplant.
Deshalb geht es nicht um die Frage, ob der Staat eine Frau vor sich selbst schützen darf. Er muss auch fragen, ob Menschen über Schwangerschaft, Geburt und die Übergabe eines Kindes verbindlich verfügen dürfen.
Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. Das muss klar sein! Sie ist allerdings nicht grenzenlos. Niemand kann allein durch Zustimmung jede Handlung ethisch und moralisch richtig machen. Zwei Menschen dürfen keinen Vertrag abschließen, durch den die Würde einer dritten Person (des Kindes) verletzt wird. Ebenso darf ein Mensch (die Mutter, gegebenenfalls auch der biologische Vater) nicht wirksam auf alles verzichten, was zu seiner Würde gehört.
Aus der katholischen Sicht versteht sich Freiheit deshalb nicht bloß als eine Möglichkeit, den eigenen Willen durchzusetzen. Wahre Freiheit ist die Fähigkeit, das Gute zu erkennen und es auch zu tun. Freiheit findet somit ihre Grenze nicht erst im Verbot des Staates, sondern an der Würde des Nächsten – auch wenn dieser noch so klein ist.
Leihmutterschaft als Vertrag über Schwangerschaft und Geburt: Geht das?
Eine Schwangerschaft ist keine gewöhnliche Leistung. Die Frau stellt nicht nur eine körperliche Fähigkeit zur Verfügung. Sie trägt einen Menschen in sich. Zwischen ihr und dem Kind besteht eine leibliche Beziehung, die neun Monate lang wächst. Ihr Körper ernährt das Kind. Ihre Stimme, ihr Herzschlag und ihr Lebensrhythmus bilden die erste Welt dieses kleinen Menschen.
Ein Vertrag kann diese Beziehung rechtlich beschreiben, aber nicht in eine bloße Dienstleistung verwandeln. Gerade daran liegt ein wesentlicher innerer Widerspruch der Leihmutterschaft. Die Frau soll sich während der Schwangerschaft verantwortungsvoll an das Kind binden, nach der Geburt aber so handeln, als sei diese Bindung für die Entscheidung über die Elternschaft ohne Bedeutung.
Was geschieht, wenn die Frau das Kind nach der Geburt behalten möchte? Was geschieht, wenn die Wunscheltern sich trennen, sterben oder ein krankes Kind oder ein Kind mit einer Behinderung nicht annehmen wollen? Wer entscheidet über Untersuchungen, Lebensweise oder einen Schwangerschaftsabbruch? Solche Fragen sind keine Nebensachen. Sie zeigen, wie weit ein Vertrag in die persönliche und körperliche Freiheit der Frau eingreifen muss, wenn er für die Wunscheltern verletzlich sein soll.
Je genauer allerdings ein solcher Vertrag formuliert ist, desto deutlicher wird die Verfügung über die Frau. Je weniger in ihm geregelt ist, desto unsicherer wird die Lage des Kindes und aller Beteiligten.
Schützt freiwillige Leihmutterschaft wirklich vor Ausbeutung?
Frauke Brosius-Gersdorf Verweist auf mögliche Schutzregeln. Leihmütter könnten medizinisch und seelisch aufgeklärt werden. Man könne verlangen, dass sie berufstätig und schuldenfrei seien. Dadurch solle verhindert werden, das wirtschaftliche Not ihre Entscheidung bestimmt.
Solche Regeln können offenkundige Notlagen verringern. Das Grundproblem lösen sie allerdings nicht. Auch eine finanziell unabhängige Frau kann unter emotionalem Druck stehen. Vielleicht möchte sie einer Verwandten helfen. Vielleicht unterschätzt sie, wie sich eine Schwangerschaft und die Geburt auf ihre Gefühle auswirken werden.
Vor allem lässt sich eine Schwangerschaft nicht in zwei getrennte Bereiche aufteilen. Es gibt nicht auf der einen Seite den selbstbestimmten Körper der Frau und auf der anderen Seite das davon unberührte Kind. In einer Schwangerschaft leben zwei Menschen in einer leiblichen Verbindung.
Die Behauptung, allein die Zustimmung der Frau mache das Verfahren unbedenklich, beschreibt ein ungenügendes Verständnis von Freiheit. Der Mensch erscheint darin als unabhängiges Einzelwesen, das über seinen Körper verfügen kann, solange es sich bewusst entscheidet.
Das christliche Menschenbild hingegen sieht mehr. Der Mensch ist Person in Beziehung. Er verdankt sich anderen und trägt Verantwortung für andere. Sein Körper ist kein Besitz, der vollkommen von der eigenen Personsein getrennt werden kann. Was mit dem Leib geschieht, betrifft den ganzen Menschen.
Leihmutterschaft, Kindeswohl und die Rechte des Kindes
In den allermeisten Debatten stehen die Erwachsenen im Vordergrund. In ihnen geht es um den Wunsch der Eltern, die Entscheidung der austragenden Frau und die Grenzen des Staates. Das Kind kommt oft erst später vor.
Eine christliche Betrachtung kehrt diese Reihenfolge um. Sie beginnt bei dem Menschen, der keine Stimme hat. Das Kind ist der schwächste Beteiligte. Gerade deshalb muss sein Wohl den Ausgangspunkt bilden.
Es wird in eine Lage hineingezeugt, in der seine Übergabe bereits vor der Geburt vereinbart ist. Die Trennung von der Frau, die es getragen und geboren hat, gehört nicht zu einem späteren Unglück, sondern zum geplanten Ablauf. Das bedeutet nicht, dass jedes auf diese Weise geborene Kind zwangsläufig seelischen Schaden nimmt. Eine solche pauschale Behauptung wäre nicht passend. Es bedeutet aber, dass Erwachsene bewusst eine Trennung organisieren, deren Folgen das Kind tragen muss.
Auch die Frage nach der eigenen Herkunft kann wichtig werden. Wer hat mich geboren? Von wem stammen meine Gene? Warum wurde ich nach der Geburt abgegeben? Ein Kind darf auf solche Fragen nicht mit dem Hinweis vertröstet werden, alle Erwachsenen hätten bereitwillig gehandelt.
Kein Urteil über Menschen
Eine klare katholische Position darf niemals zur Verurteilung einzelner Menschen werden. Wunscheltern sind nicht automatisch egoistisch. Leihmütter sind keine „Gebärmaschinen“. Und Kinder, die durch Leihmutterschaft geboren werden, tragen keinerlei Schuld.
Auch die persönliche Entscheidung eines bekannten Politikers darf nicht zum Anlass für Spott, Häme oder Angriffe auf seine Familie werden. Man kann eine Handlung moralisch kritisieren und zugleich die beteiligten Menschen achten. Das gehört zur christlichen Unterscheidung zwischen der Würde der Person und der Bewertung ihres Handelns.
Ebenso wenig ist der Hinweis auf homosexuelle Paare ein Gegenargument gegen die Würde oder ihre Fähigkeit zur Zuneigung und Fürsorge. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob ihr Kinderwunsch weniger ernst zu nehmen sei. Sie lautet eher, ob zur Erfüllung eines Kinderwunsches eine Frau für die Austragung und Abgabe eines Kindes in Anspruch genommen werden darf. Diese Frage stellt sich bei allen Wunscheltern gleichermaßen.
Warum die katholische Kirche Leihmutterschaft ablehnt
Der Themenkomplex Leihmutterschaft führt uns zu einer unbequemen Wahrheit: Nicht alles, was wir tief und ehrlich wünschen, können wir bekommen und besitzen. Der christliche Glaube verspricht kein Leben, in dem jeder berechtigte Wunsch erfüllt wird. Er verspricht, dass auch ein Leben mit offenen Wunden, unerfüllten Hoffnungen und schmerzlichen Grenzen von Gott getragen ist.
Das ist keine billige Vertröstung. Es ist – in diesem Themenbereich – die Erinnerung daran, dass der Wert eines Menschen nicht davon abhängt, ob er Vater oder Mutter wird. Fruchtbarkeit erschöpft sich nicht in biologischer Elternschaft. Menschen können Leben fördern, Verantwortung übernehmen, Kinder begleiten, Paten sein, Pflegeeltern werden, sich in Gemeinden oder Ähnlichem engagieren oder anderen eine Heimat geben.
Die katholische Ablehnung der Leihmutterschaft ist deshalb kein Nein zum Leben! Sie ist ein Nein zu der Vorstellung, Leben dürfe hergestellt, vereinbart und übergeben werden, wenn nur alle erwachsenen Beteiligten zustimmen.
Ein Kind ist kein erfüllter Wunsch. Es ist ein Mensch, der uns anvertraut wird. Eine Frau ist kein Mittel zur Familiengründung anderer. Ihr Leib und ihre Fähigkeit, Leben zu tragen, besitzen eine Würde, die nicht vertraglich verfügbar gemacht werden kann.
Wo der technisch mögliche Weg die Schwächsten zur Mittel macht, muss die Freiheit sich selbst begrenzen. Nicht aus Angst vor dem Menschen, sondern aus Achtung vor ihm. Genau darin liegt kein paternalistischer Staat, sondern eine Rechtsordnung, die weiß, das menschliche Würde mehr ist als die Summe freiwilliger Entscheidungen.
Quellenangaben:
(1) Wikipedia.org: Artikel Jens Spahn. Online verfügbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Jens_Spahn (zuletzt abgerufen am 21. Juli 2026).
(2) Wikipedia.org: Artikel Leihmutter. Online verfügbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Leihmutter (zuletzt abgerufen am 21. Juli 2026).
(3) Wikipedia.org: Artikel Altruismus. Online verfügbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Altruismus (zuletzt abgerufen am 21. Juli 2026).
(4) Deutsche Bischofskonferenz: Erklärung Dignitas infinita. Online verfügbar unter: https://www.dbk-shop.de/de/publikationen/verlautbarungen-apostolischen-stuhls/dikasterium-glaubenslehre-erklaerung-dignitas-infinita-menschliche-wuerde.html (zuletzt abgerufen am 21. Juli 2026).
(5) Wikipedia.org: Artikel Frauke Brosius-Gersdorf. Online verfügbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Frauke_Brosius-Gersdorf (zuletzt abgerufen am 21. Juli 2026) in Verbindung mit Tagesspiegel.de: Artikel „Die Union will einen paternalistischen Staat“ Brosius-Gersdorf für Legalisierung von Leihmutterschaften. Online verfügbar unter: https://www.tagesspiegel.de/politik/die-union-will-einen-paternalistischen-staat-verfassungsrechtlerin-brosius-gersdorf-fur-legalisierung-von-leihmutterschaften-15858665.html (zuletzt abgerufen am 21. Juli 2026).
(6) Wikipedia.org: Artikel Paternalismus. Online verfügbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Paternalismus(zuletzt abgerufen am 21. Juli 2026).
Sowie weitere Angaben aus Quellen zum Thema, die im Artikel aufgegriffen wurden und in dieser Liste zusammengefasst sind:
Domradio.de (2024): Vatikan lehnt Leihmutterschaft und Geschlechtsumwandlung ab. Online verfügbar unter: https://www.domradio.de/artikel/vatikan-lehnt-leihmutterschaft-und-geschlechtsumwandlung-ab (zuletzt abgerufen am 21. Juli 2026).
Domradio.de (2026): Vatikan fordert vor UN weltweites Aus für Leihmutterschaft. Online verfügbar unter: https://www.domradio.de/artikel/vatikan-fordert-vor-un-weltweites-aus-fuer-leihmutterschaft (zuletzt abgerufen am 21. Juli 2026).
Ethikinstitut.de (ohne Datum): Ethische Aspekte der Leihmutterschaft. Online verfügbar unter: https://ethikinstitut.de/bio-medizinethik/ethische-aspekte-der-leihmutterschaft/ (zuletzt abgerufen am 21. Juli 2026).
Ethikinstitut.de (ohne Datum): Ethische und theologische Perspektiven zur künstlichen Befruchtung. Online verfügbar unter: https://ethikinstitut.de/bio-medizinethik/ethische-und-theologische-perspektiven-zur-kuenstlichen-befruchtung/(zuletzt abgerufen am 21. Juli 2026).
Katholisch.de (2020): Bestellt – und nicht abgeholt: Streitfall Leihmutterschaft. Online verfügbar unter: https://katholisch.de/artikel/25590-bestellt-und-nicht-abgeholt-streitfall-leihmutterschaft (zuletzt abgerufen am 21. Juli 2026).
Katholisch.de (2024): Vatikan lehnt Leihmutterschaft und Geschlechtsumwandlungen ab. Online verfügbar unter: https://katholisch.de/artikel/52455-vatikan-lehnt-leihmutterschaft-und-geschlechtsumwandlungen-ab (zuletzt abgerufen am 21. Juli 2026).
Katholisch.de (2026): Moraltheologe: Kirche hat gute Gründe für Leihmutterschafts-Ablehnung. Online verfügbar unter: https://katholisch.de/artikel/69512-moraltheologe-kirche-hat-gute-gruende-fuer-leihmutterschafts-ablehnung(zuletzt abgerufen am 21. Juli 2026).
Domradio.de (2026): Warum die katholische Kirche Leihmutterschaft ablehnt. Online verfügbar unter: https://www.domradio.de/glossar/warum-die-katholische-kirche-leihmutterschaft-ablehnt (zuletzt abgerufen am 21. Juli 2026).
Bildquelle:
Bild von StartupStockPhotos auf Pixabay, abrufbar unter https://pixabay.com/de/photos/treffen-brainstorming-geschäft-594091/ (zuletzt abgerufen am 21. Juli 2026)
